Verordnungsvorschlag der Kommission zu Online-Ausweisen

Mit einem Vorschlag vom 03. Juni 2021 (COM.(2021) 281) möchte die Europäische Kommission einen rechtlichen Rahmen für eine „Europäische Digitale Identität“ (sog. eID) schaffen. 

Diese eID soll dabei als eine Art „Wallet“, also ein digitaler Geldbeutel, in dem verschiedene relevante Dokumente zusammengefasst werden, fungieren. Die so geschaffene Möglichkeit, auf Dokumente digital zuzugreifen und sich auszuweisen, müssen dann in jedem Mitgliedsstaat akzeptiert werden. 

Geplant ist auch, dass Unternehmen diese Form des Nachweises akzeptieren müssen, sodass künftig etwa ein Login bei verschiedenen Diensten per eID erfolgen kann.

Der Verordnungsvorschlag soll die bestehende eIDAS-VO (VO (EU) 910/2014) abändern und ergänzen.

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