Nach einer Entscheidung des „tribunal de grande instance de Paris“ vom 29.Oktober 2007 ist die Wikimedia Foundation, Betreiberin von wikipedia.org, lediglich als Webhoster der Wikipedia-Inhalte anzusehen. Als „hébergeur“ könne sie gemäß dem „loi pour la confiance dans l’economie numérique“ nicht für rechtswidrige Inhalte zur Verantwortung gezogen werden, von denen sie keine Kenntnis hat. Außerdem bestünde für sie keine Verpflichtung zur
Die zwölfteilige Science-Fiction Serie „Ixplorer 5003“ bietet die Kanzlei Dr. Bahr an. In dem Hörspiel beschäftigen sich Captain Ormog und Andra auf interessante und unterhaltsame Weise mit Themen des Online-Rechts, wie beispielsweise Mitstörerhaftung, Disclaimer, Urheberrecht, Impressumspflichten sowie Markenrecht. Die Folgen erscheinen monatlich und stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. Related Links http://www.captain-ormog.de/
Ein neues Europarats-Übereinkommen soll europaweit einen besseren Schutz von Kindern gegenüber sexueller Übergriffe schaffen. Das Übereinkommen, welches während der 28. Konferenz der Justizminister des Europarats unterzeichnet wurde, soll der Entwicklung Rechnung tragen, dass das Internet als Medium immer häufiger zum Einsatz kommt, um beispielsweise an kinderpornografisches Material (Art.20) zu gelangen. Das sogenannte „grooming, also die Kontaktaufnahme zu Kindern über Chatrooms,
Ein französischsprachiges Handbuch zu freier Software, welches unter Mitarbeit verschiedener offizieller Stellen, so zum Beispiel dem Justizministerium und der Universität von Montreal entstand, ist in Quebec veröffentlicht worden. Das Handbuch umfasst 71 Seiten und beinhaltet Informationen zu Benutzung, Verbreitung, rechtlichen Grundlagen, Anpassung und Integration freier Software. Ziel ist es ein besseres Verständnis des Themas herzustellen. Related Links http://www.msg.gouv.qc.ca/fr/publications/enligne/guide_LL_2007.pdf
Die spanische Datenschutzbehörde („Agencia Española de Protección de Datos“) bietet auf ihrer Website nicht nur Informationen über das spanische Datenschutzrecht sondern auch über das Datenschutzrecht anderer Länder, insbesondere in Iberoamerika an. Im „Canal del ciudadano“ wird der Bürger über seine Rechte informiert und ihm zugleich die Möglichkeit gegeben, im Falle einer Rechtsverletzung Anzeige bei der Datenschutzbehörde zu erstatten. Im „Canal
Das freie Internetprojekt „Kenya Law Reports“ bietet eine umfangreiche Sammlung zum kenianischen Recht an. Auf der Website wird unter „Case Search“ die Suche in tausenden von Entscheidungen des obersten Gerichts, sowie des Berufungsgerichts angeboten. Unter „Laws of Kenya“ ist eine komplette Datenbank der kenianischen Gesetze, Satzungen sowie ergänzenden Rechts hinterlegt, welche durchsucht werden kann. Auch noch nicht verabschiedete Gesetzesentwürfe sind
In einem 29 Sekunden langen Video-Clip einer Mutter über ihr tanzendes Baby, welcher via YouTube online gestellt wurde, war im Hintergrund das Lied „Let’s go crazy“ von Prince zu hören. Universal Music hatte YouTube darüber informiert, die Urheberrechte an dem Titel zu besitzen und nahm dies sogleich, unter Berufung auf de Digital Millennium Copyright Act (DMCA), als Anlass den Clip
Seit dem 1.11.07 ist in Polen die Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz in Kraft, welches Regelungen zu Marken (Art. 120 ff), Patenten (Art. 13 Abs. 6-9), Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie Sortenschutzrechte enthält. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass nun auch über das Internet Anmeldungen (Art. 13 Abs. 2) vorgenommen und Rechtsbehelfe eingelegt werden können. Bislang war das nur in
Reale Probleme beschäftigen derzeit Nutzer der virtuellen Welt „Second Life“. Sechs Händler haben Klage gegen einen Nutzer, dessen Avatar als "Rase Kenzo" bekannt ist, sowie zehn weitere unbekannte Nutzer eingereicht, welche virtuellen Gegenstände unbefugt vervielfältigt haben sollen. Dabei stellt sich die Frage, wie Hersteller und Verkäufer im Second Life geschützt werden können. In Linden Labs Terms of Service jedenfalls ist
Im Wintersemester 2007/08 wird ab dem 09.11.2007 die Veranstaltung „Spanische Rechtsterminolgie“ von Frau Dr. Victoriana Herrador Morillo angeboten. Die Vorlesung findet freitags von 12 bis 14 Uhr in Raum 115, Gebäude B4 1 statt. Related Links http://www.uni-saarland.de/mediadb/Fakultaeten/fak1/rewifak/veranstaltungen/rewi/VvzRewi_WS2007-08_Semesterversion.pdf