Die spanische Datenschutzbehörde

Die spanische Datenschutzbehörde („Agencia Española de Protección de Datos“) bietet auf ihrer Website nicht nur Informationen über das spanische Datenschutzrecht sondern auch über das Datenschutzrecht anderer Länder, insbesondere in Iberoamerika an. Im „Canal del ciudadano“ wird der Bürger über seine Rechte informiert und ihm zugleich die Möglichkeit gegeben, im Falle einer Rechtsverletzung Anzeige bei der Datenschutzbehörde zu erstatten. Im „Canal del responsable de ficheros“ werden diejenigen, die Daten erheben und sammeln, über ihre Pflichten informiert. Im „Canal de documentación“ findet sich eine Sammlung von 135 datenschutzrechtlich relevanten Urteilen spanischer Gerichte und des EuGH mit Suchfunktion, des Weiteren in der Rubrik „Legislación“ eine Sammlung von Gesetzen und amtlichen Dokumenten betreffend das Datenschutzrecht sowohl auf spanischer als auch auf europäischer Ebene. In derselben Rubrik ist auch eine Sammlung lateinamerikanischer Datenschutzgesetze mit einer anschaulichen Übersicht zu finden. Auf internationaler Ebene besteht das Hauptbetätigungsfeld der Agencia Española de Protección de Datos vor allem darin, die iberoamerikanischen Staaten bei einer Harmonisierung ihrer Datenschutzbestimmungen zu unterstützen und ist insofern Teil der „Red Iberoamericana de Protección de Datos Personales„, die im Jahre 2003 in Antigua (Guatemala) gegründet wurde. Von der Erklärung von Antigua liegt eine englische Übersetzung vor; und darüber hinaus stehen auch noch einige andere Inhalte dieser Website in Englisch zur Verfügung.

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