Biosphärenregion Bliesgau

Die Biosphäre Bliesgau wurde durch den internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-Programmes „Man and Biosphere” als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Die Auszeichnung soll Schutz, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft sowie eine nachhaltige Regionalentwicklung fördern. Die UNESCO wird die Anerkennungsurkunde am 23. August 2009 auf der Kirkeler Burg überreichen. Related Links http://www.biosphaere-bliesgau.eu/ http://www.unesco.de/bliesgau.html?&L=0

„Urwald vor den Toren der Stadt“ zählt zu den 42 schönsten Naturwunder Deutschlands

Das seit 1997 bestehende Naturschutzgebiet „Urwald vor den Toren der Stadt“ im Steinbachtal und Netzbachtal unmittelbar vor Saarbrücken steht bei einem Wettbewerb der Heinz Sielmann Stiftung um den Titel „schönstes Naturwunder Deutschlands“ zur Wahl. Auf der Website der Stiftung kann noch bis zum 14. September 2009 für eines von 42 Naturwundern Deutschlands als das schönste Naturwunder gestimmt werden. Related Links

Follow-up: Deutsche Fassung des HADOPI-Gesetz-Urteils

Nachdem wir bereits am 16. Juni 2009 darüber berichtet haben, dass der französische Verfassungsrat das „Loi HADOPI“, für verfassungswidrig erklärt hat, steht nun auch eine offizielle deutsche Version des Urteils auf den Seiten des Verfassungsrates zur Verfügung. Related Links http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/root/bank_mm/allemand/2009580dc.pdf

Update zu Google Street Views

Ankündigungen von Google zufolge sollen im Juni/Juli 2009 in Saarbrücken Aufnahmen für Google Street View erstellt werden. Angesichts der Tatsache, dass dabei Fahrzeuge sowie Personen erfasst werden können, rät der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte jedem bundesweit Betroffenen dazu, einen vorsorglichen Widerspruch an Google zu schicken. Eine Vorlage hierzu befindet sich auf den Seiten des Datenschutzbeauftragten. Zudem hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte aufgrund seines

Gutachten von Prof. Freiling zur Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich der laufenden Verfassungsbeschwerden (1 BvR 256/08, 263/08, 586/08) gegen die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und des daraufhin versandten Fragenkatalogs hat nun Prof. Freiling der Universität Mannheim eine überarbeitete Fassung seiner 25-seitigen Stellungnahme zur Nutzung von Verkehrsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dabei werden unter anderem der technische Hintergrund von verschiedenen

BGH über Zulässigkeit von Spickmich.de

Der BGH hat in einer Pressemitteilung über das Ergebnis des Verfahrens einer Lehrerin gegen das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de informiert. In dem Rechtsstreit ging es um die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf spickmich.de, einem Bewertungsportal auf dem Schüler sich anmelden können. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird sodann eine Gesamtnote errechnet. Des Weiteren

Respect Copyrights

Neben Remus, dem Saarbrücker Projekt zu Rechtsfragen über Multimedia und Internet in Schule und Hochschule, informiert nun eine weitere Seite über dieses Thema. Auf der Seite respectcopyrights.de sollen Fragen rund um die Themen geistiges Eigentum und Raubkopieren behandelt und zum Diskurs aufgerufen werden. So existieren Bereiche für Padagogen sowie für Eltern und ein Bereich mit allgemeinen Informationen. Die Informationen für

Statistische Datenbank: Statemaster.com

StateMaster ist eine Datenbank welche die Suche und den Vergleich einer Vielzahl von statistischen Daten über die US-amerikanischen Bundesstaaten ermöglicht. Dazu wurden Daten des amerikanischen Statistischen Bundesamtes, des FBI und vieler weiterer Quellen vereint. Die Daten werden in einer ansprechenden Art visuell aufbereitet und als Säulendiagramme oder Kreisdiagramme angeboten. Zudem besteht häufig die Möglichkeit die Ergebnisse anhand einer Karte der

Facebook verliert gegen StudiVZ

Die Betreiber von Facebook, einem amerikanischen Sozialen Netzwerk, sind mit ihrer Unterlassungsklage (Az. 33 O 374/08) gegen den deutschen Konkurenten StudiVZ vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Facebook hatte StudiVZ beschuldigt, das amerikanische Vorbild eins zu eins kopiert zu haben und zudem auch die fremden Quellcodes verwendet zu haben und somit ein Plagiat geschaffen zu haben. Die Richter sahen den Einsatz