Verbraucherschützer nehmen aktuell vermehrt Soziale Netzwerke unter die Lupe und kritisieren Datenschutzverstöße. So hat die kanadische Datenschutzbeauftragte Jennifer Stoddart Facebook dafür kritisiert, dass laut einer Studie Nutzer ihre Profile nur deaktivieren, nicht aber löschen können. Nach kanadischem Datenschutzrecht, sei aber die Speicherung personenbezogener Daten nur erlaubt, wenn eine klare Zweckbestimmung erkennbar und der Zeitraum der Speicherung beschränkt sei. Als weiterer
Im Januar 2008 noch hatte das Landgericht Saarbrücken beschlossen, dass die Staatsanwaltschaft in Filesharing-Fällen keine Akteneinsicht gewähren muss, da bei einer Interessenabwägung das schutzwürdige Interessen der jeweils beschuldigten Person überwiegen würde. Zur Begründung wurde angeführt, dass eine bestimmte IP-Adresse zwar einer konkreten Person zugeordnet werden könne, daraus jedoch noch nicht folgt, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über
Erstmals hatte ein spanisches Berufungsgericht darüber zu entscheiden, wie weit Internet-Diensteanbieter für die auf ihren Seiten von Dritten hinterlegte Inhalte verantwortlich sind. In dem zugrunde liegenden Fall hatten die beiden Beklagten eine Website (www.mindoniense.com) eingerichtet, die sich u. a. mit der Kommunalpolitik ihrer Heimatgemeinde beschäftigt. In dem dazu gehörigen Forum hatten Ende Februar 2007 zwei unbekannte Nutzer unter den Anonymen
Resource.org ist eine der größten kostenfreie amerikanischen Rechtsbibliotheken. Das Angebot bietet eine 1,8 Millionen Seiten umfassende US-bundesstaatliche Fallrechtssammlungen, die ohne Copyright oder weitere Restriktionen veröffentlicht wird. Das Angebot umfasst sämtliche Fälle des Obersten Gerichtshofs. Zudem werden Daten verschiedener staatlicher Stellen archiviert und die Datensätze gepflegt. Mit dem Motto „Making Government Information More Accessible“ wird dafür geworben, dass das Recht gemeinfrei
Related Links http://www.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=526
Related Links http://www.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=526
Eine Kurzanalyse der Mitarbeiter Focke Höhne und Sebastian Dienst des Passauer Staatsrechtlers Prof. Dirk Heckmann zum Web-Sperren-Gesetz ist frei verfügbar. Die Analyse beschäftigt sich mit dem Gesetz zum Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet, das am 18.06.2009 vom Bundestag beschlossen und nun vom Bundesrat bestätigt worden ist. Gegenstand der Analyse sind Ziel und Gegenstand des Gesetzes, Entwicklung
Der Volltext des Spickmich-Urteils vom BGH vom 23.06.2009 (Az.: VI ZR 196/08) liegt auf den Seiten von Telemedicus auf. Aus dem Urteil geht hervor, dass Spickmich.de die Lehrer-Daten veröffentlichen darf, wenn sie zuvor bereits über andere Quellen online verfügbar waren. Zudem äußerte sich der BGH generell kritisch über die Zulässigkeit von Bewertungsportalen jeglicher Art. Related Links http://www.telemedicus.info/urteile/816-VI-ZR-19608.html
Ein Datenschutzforum auf den Seiten des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit soll die Bürger seit Anfang Juli dazu anregen sich über den Datenschutz auszutauschen und zu diskutieren. Peter Schaar hat am 13. Juli mitgeteilt, dass er dem Forum Blogeinträge beisteuern wird, über die ebenfalls diskutiert werden darf. Derzeit existieren zu 32 Themen 195 Beiträge und 188 Nutzer sind registriert. Related
Seit dem 10.Juli 2009 bietet IP Law Search kostenlos alle chinesischen Gesetze und Vorschriften über das geistiges Eigentum an. Die Seite kann sowohl über eine englische als auch über eine chinesische Oberfläche durchsucht werden. Die Ergebnisse werden ebenfalls überwiegend in beiden Sprachen vorgehalten. Die Inhalte der Website sind das Ergebnis der Kooperation des „EU-China IPR2“ Projekts und des staatlichen „China