Facebook verliert gegen StudiVZ

Die Betreiber von Facebook, einem amerikanischen Sozialen Netzwerk, sind mit ihrer Unterlassungsklage (Az. 33 O 374/08) gegen den deutschen Konkurenten StudiVZ vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Facebook hatte StudiVZ beschuldigt, das amerikanische Vorbild eins zu eins kopiert zu haben und zudem auch die fremden Quellcodes verwendet zu haben und somit ein Plagiat geschaffen zu haben.

Die Richter sahen den Einsatz des fremden Quellcodes jedoch nicht als erwiesen an. Vielmehr könnte der Quellcode auch frei geschaffen worden sein. Zudem erkannten sie eine auffällige Ähnlichkeit des Aussehens zwar an, ließen den Anspruch jedoch an einer erforderliche Herkunftstäuschung scheitern. Zu dem Zeitpunkt als StudiVZ erstmalig auf dem deutschen Markt auftrat, war Facebook noch ausschließlich für amerikanische Nutzer bestimmt war und der Bekanntheitsgrad in Deutschland somit verschwindend gering war.

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