Bereits am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgestellt. Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, wie das Dokument offiziell heißt, ist unter folgender URL im Volltext abrufbar: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile Während Bundesinnenminister Thomas de Maiziere das Projekt anlässlich des Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft erneut verteidigt hat, hat die Bundesbeauftragte für
Twitter gab eine Erklärung heraus, dass für Twitter-Nutzer, die außerhalb der USA leben ab dem 18.Mai 2015 die irischen Datenschutzstandards gelten. Desweitern werden die Dienste für diese Kunden von der Twitter International Company, deren Sitz in Dublin liegt, übernommen. Offiziell heißt es: "Wenn Du außerhalb der USA lebst, werden Dir unsere Dienste nun von Twitter International Company, unserem Unternehmen
Telemedicus ist ein juristisches Internetprojekt zu allen Rechtsfragen der Informationsgesellschaft. Uns interessieren das Informations- und Medienrecht, aber auch die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fragen im Hintergrund. Für Telemedicus schreiben Wissenschaftler und Praktiker, Studenten genauso wie Professoren. Telemedicus ist ein Non-Profit-Projekt. Es wird getragen und herausgegeben vom Telemedicus e.V. Der Verein fördert satzungsgemäß den freien Austausch von Wissen über Rechtsfragen der
Medienecho: Prof. Dr. Mansdörfer im Aktuellen Bericht des SR Im Beitrag des Aktuellen Berichtes nimmt Prof. Dr. Mansdörfer Stellung zu einer möglichen Strafbarkeit bei der weiteren Verwendung der in der Stadt St. Ingbert vom ehemaligen Bürgermeister illegal eingeworbenen Spendengelder. Den Link zum Beitrag im Aktuellen Bericht in der Mediathek des SR finden Sie hier: http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=32008&startvid=2 Quelle: http://www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/12412.html
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer verleiht Preis für herausragende Lehre an Hochschulen „Besondere Leistungen müssen auch besonders gewürdigt werden“. Mit diesen Worten hat Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer in einem Festakt in der Staatskanzlei den diesjährigen Landespreis Hochschullehre an herausragende Lehrpersonen an den Hochschulen des Saarlandes verliehen. „Dieser Preis drückt die Anerkennung von Politik und Gesellschaft für besondere wissenschaftliche Projekte aus“, erklärte die Ministerpräsidentin.
Die Entscheidung, auf die captain-huk.de hinweist, befasst sich mit den Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen. Ein (durch das Gericht beauftragter) Sachverständiger kann bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit ebenso abgelehnt werden wie ein Richter (§ 406 I ZPO iVm § 42 ZPO). Nach der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14) soll sich kein Misstrauen gegen die
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich gegen eine stärkere Haftung von Internetprovidern für rechtswidrige Inhalte aus, die über ihre Netze verbreitet werden. „Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Providerhaftung ist von seinem Ansatz her verfehlt“, sagt Lenz Queckenstedt, Teamleiter Digitales und Medien beim vzbv. Stattdessen müsse der Gesetzgeber endlich klarstellen, dass eine Haftungsfreistellung auch für Verbraucher
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seiner am 1. April 2015 verkündeten Entscheidung die Beklagte, die als Hostprovider einen Mikrobloggingdienst betreibt, verpflichtet, es zu unterlassen, im einzelnen näher beschriebene, die Klägerseite diskreditierende Äußerungen über ihr Internetportal im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Gegenstand des Streits waren mehrere Einträge eines anonymen Nutzers des sozialen
Die Neuauflage des Skriptum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) mit Stand April 2015 steht ab sofort auf der Website der Uni Münster unter http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf zum Download bereit. Das Skriptum ist wie in den Jahren zu vor kostenlos.
Der Support für Windows XP ist vor etwa einem Jahr abgelaufen. Viele Behörden hatten es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft auf ein neueres Betriebssystem umzusteigen. In der Folge mussten teure Supportverträge abgeschlossen werden, um den Betrieb von Windows XP wenigstens einigermaßen sicher zu gestalten. In Berlin ist einer dieser Supportverträge am Dienstag, den 14.04.15, ausgelaufen. Der Berliner Datenschutzbeauftrage Alexander