Das OLG Hamburg hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil (Az. 10 U 5/11). entschieden, dass Online-Händler den Weiterverkauf von E-Books vertraglich verbieten dürfen. Hintergrund war eine Klage der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen eine entsprechende Klausel in den AGB eines Online-Händlers. Es ist bereits das dritte Mal, dass der VZBV mit einer entsprechenden Klage gescheitert ist.
Urteil im Volltext: Noch nicht verfügbar
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weiterverkauf-von-E-Books-darf-untersagt-werden-2608703.html