EUGH lockert Bankgeheimnis bei Internetstraftaten

Am 16.07.2015 hat der EuGH einen Rechtsanspruch auf Auskunft von Geschädigten von Plagiatsverkäufen gegen die Bank der Täter bejaht, mit der Begründung, dass (in diesen Fällen) das Recht auf geistiges Eigentum höher zu bewerten sei als der Schutz personenbezogener Daten. Urteil im Volltext: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=165900&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=304488 Quelle: http://www.zeit.de/news/2015-07/16/deutschland-eugh-lockert-bankgeheimnis-bei-internetstraftaten-16161027 http://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-erschwert-internet-handel-mit-faelschungen-und-plagiaten_071310.html

§ 5 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist eng auszulegen

Im Rahmen der der Klage eines Bayern vorm Münchener Verwaltungsgericht auf Befreiung von der Rundfunkabgabe für seine Betriebsstätte, da diese ein Sakralraum der Kirche vom Fliegenden Spaghettimonster sei, vertraten die Richter die Ansicht, dass § 5 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages eng auszulegen sei und nur auf solche geistlichen Stätten anzuwenden sei, deren Zweck fast ausschließlich für Gottesdienste benutzt werden. Quelle:

Security Consulter

Der Security Consulter ist ein Self Check Tool von heise Security und techconsult. Damit können Sie einfach, kostenlos und völlig anonym Sicherheitsücken und Gefährdungspotenziale in Ihrem Unternehmen aufzeigen. Abgefragt werden alle relevanten Sicherheitsaspekte eines Unternehmens. Link: https://www.heise-consulter.de/

Vortrag von Andreas Zeller: Datensicherheit jetzt und in der Zukunft

Vortrag von Andreas Zeller: Datensicherheit jetzt und in der Zukunft am 23. Juli in der Handwerkskammer Saarbrücken; Abschlussvortrag VDE-Ringvorlesung „Mensch und Technik“ Nicht erst seit der NSA-Affäre ist die Sicherheit von Daten ein brisantes Thema. Tägliche Meldungen über immer neue Späh- und Hackerangriffe belegen, wie drängend sich die Sicherheitsfragen stellen. Vielen ist die Tragweite der Gefahren von Datenmissbrauch und anderen

Bestnote für das Deutsch-Europäische Juridicum

Bestnote für das Deutsch-Europäische Juridicum CHE-Hochschulranking 2015/16 Beim CHE-Hochschulranking 2015/16 für den Studiengang Jura wurde die Bibliotheksausstattung des Deutsch-Europäischen Juridicums mit der Note 1,7 bewertet. Damit zählt das DEJ zur Spitzengruppe der deutschen Jura-Bibliotheken.  Die Studenten bewerteten unter anderem die Benutzerberatung, die Öffnungszeiten und den Bestand der für das Studium benötigten Literatur. Link zur Internetseite des DEJ http://www.dej.uni-saarland.de/index.php

Medienecho: Prof. Dr. Klement im Aktuellen Bericht des SR

Medienecho: Prof. Dr. Klement im Aktuellen Bericht des SR Prof. Dr. Klement zum EU-Vergaberecht im Hinblick auf die Finanzierung der Völklinger Fischzucht. Den Beitrag können Sie in der Mediathek des SR sehen: http://www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/13007.html SR Mediathek http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=34163&startvid=3

Bundesverwaltungsgericht (Österreich): Dashcams sind unzulässig!

Bezüg­lich des öster­rei­chi­schen Rechts wurde bereits vor eini­ger Zeit von Behör­den dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Betrieb von Dash­cams unzu­läs­sig ist. Dem hat sich das dor­tige Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ange­schlos­sen. Die Kamera des Beschwer­de­füh­rers zeich­nete nach sei­nen Anga­ben 60 Sekun­den vor und 60 Sekun­den nach einem Ereig­nis (z. B. eine Erschüt­te­rung) ein Video sowie GPS-Daten auf. Dazu wird fort­lau­fend ein Video auf­ge­zeich­net und

Andrea Voßhoff warnt vor dem Einsatz von Fitness-Apps durch Krankenkassen

Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Apps an, durch die Versicherte zum Nachweis gesunden Verhaltens mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können. Gesundheits-Apps, die auf Smartphones und Tablets geladen werden oder sich auf sogenannten Smartwatches befinden, erfassen zum Teil sehr sensible Gesundheitsdaten. Herzfrequenz, Trainingszustand, Essverhalten oder die komplette Krankengeschichte können erhoben

Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“

Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12 – Die Realität II Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene

donottrack-doc.com

Do Not Track ist eine personalisierte Web-Serie, die dem Betrachter zeigen soll, wie mit Daten gehandelt wird. Nach einer Registierung zeigt die Doku-Reihe wie Daten gesammelt und genutzt werden. Angeboten wir die Web-Serie von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, Journalisten, Entwicklern, Grafikdesignern und unabhängige Filmemachern aus verschiedenen Teilen der Welt – Upian (eine Produktionsfirma in Paris), das National Film Board of Canada (die