Online-Streitbeilegungsplattform

Ab dem 9.1.2016 haben Onlinehändler die aus der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 folgende Pflicht, einen Link auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform zu setzen. Die Plattform steht Kunden, die nach dem Kauf beim Online-Händler ein Problem haben, zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung. Meldung bei haufe.de

Amazonverbot durch Hersteller zulässig

Einer Pressemitteilung vom 22.12.2015 des OLG Frankfurts ist zu entnehmen, dass es Herstellern generell kartellrechtlich erlaubt ist seinen Händlern den Vertrieb ihrer Waren über den Onlinemarktplatz Amazon zu verbieten. Nicht zulässig hingegen ist das Untersagen des Einsatzes von Preissuchmachinen. Das OLG wiederspricht in mit diesem Urteil dem LG, welches zuvor beide Untersagungen für unzulässig erklärt hatte. Wörtlich heißt es in

Spanien: Gerichtsentscheidungen zur Haftung für Retweet

Die Audiencia Nacional (Sala de lo Penal) hat als Obergericht in Strafsachen durch Beschluss vom 09.12.2015 entschieden, dass auch durch einen Retweet der Straftatbestand der Lobpreisung und Rechtfertigung terroristischer Straftaten (Art. 578 Código Penal) erfüllt sein kann. Das Gericht erblickt darin, dass der Beschuldigte den von einer unbekannten Person abgesendeten Tweet mittels Retweet weiterverbreitet hat, eine Handlung, durch die er

32. Chaos Communication Congress

Der Chaos Computer Club hat zwischen den Jahren zum 32. Chaos Communication Congress geladen. Die Vorträge setzen sich mit verschiedensten Aspekten der Informationstechnik auseinander. Motto des vor kurzem stattfindenden Kongresses waren die Gated Communities. Sämtliche Vorträge stehen auf der Seite des CCC unter kostenfreien Abruf zur Verfügung: Seite des CCC mit den Vorträgen

Breitbandausbau im Saarland

Gemeinsam mit dem Projektträger eGo-Saar hat sich die Staatskanzlei den flächendeckenden Breitbandausbau im Saarland zum Ziel gesetzt. Derzeit können nur knapp 70 % der Haushalte im Saarland auf ein Breitbandnetz mit einer Bandbreite von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zugreifen. Ziel des Projekts ist es, bis 2018 flächendeckend 50 Mb/s bereitzustellen. Pressemitteilung vom 16.12.2015

telemedicus.info

Telemedicus ist ein Blog, der sich mit dem Recht der Informationsgesellschaft beschäftigt und von Telemedicus e.V. aus Münster betrieben wird. Nach der Selbstbeschreibung handelt es sich um ein "juristisches Internetprojekt zu allen Rechtsfragen der Informationsgesellschaft". Die Artikel sind in der Regel sehr ausführlich und schildern rechtliche Sachverhalte fundiert. www.telemedicus.info

Journalistenpreis Informatik in Saarbrücken verliehen

Am 8. Dezember 2015 wurde von der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer der Journalistenpreis Informatik an der Universität des Saarlandes verliehen. "Die saarländische Staatskanzlei hat diesen Preis ausgelobt und den Wettbewerb gemeinsam mit der Saarbrücker Informatikforschung durchgeführt. Die drei Hauptpreise gehen an ein Redaktionsteam um Tina Kaiser für einen Artikel in der „Welt am Sonntag“, an Dirk Asendorpf für einen Hörfunkbeitrag

Vortrag „Der gläserne Mensch in der digitalen Welt“ am 17. Dezember

Am 17. Dezember hält Professor Rüdiger Grimm einen Vortrag mit dem Thema "Der gläserne Mensch in der digitalen Welt". Im allgemeinen geht es darum, wie und weshalb man sich von der allgemeinen Datensammelwut schützen kann und sollte. Der Vortrag startet um 18:15 Uhr und wird in Gebäude B 4.1 im Hörsaal 0.07 auf dem Universitätscampus Saarbrücken gehalten. Zu der Veranstaltung

De Maiziere schlägt Schönbohm als neuen BSI-Präsidenten vor

Auf dem Festakt zum Abschied des langjährigen BSI-Präsidenten Michael Hange kündigte der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maiziere an, dass der Sicherheitsberater Arne Schönbohm neuer Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden solle. Diesem Vorschlag des Innenministeriums muss allerdings erst noch das Bundeskabinett zustimmen. Obwohl Headhunter im Auftrag de Maizieres monatelang nach einem geeigneten Nachfolger Hanges ausschau hielten

Umgehung von Adblocker-Sperren auf bild.de

Das Landgericht Hamburg hat einstweilige Verfügungen gegen den Adblocker-Hersteller Eyeo GmbH bestätigt. Der Axel Springer-Verlag hatte die einstweiligen Verfügungen wegen Umgehung von Adblocker-Sperren auf "bild.de" erwirkt. Seit einigen Monaten ist die Webseite "bild.de", die vom Axel Springer-Verlag betreiben wird nicht mehr aufrufbar, sofern im genutzten Browser ein Adblocker aktiv ist. So will der Axel Springer-Verlag Personen von der Nutzung der