Der BGH hat mit Urteil vom 14.01.2016 entschieden, dass die über die "Freunde finden"-Option von Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an nicht registrierte Personen eine unzulässige belästigende Werbung i.S.d. § 7 I, II Nr. 3 UWG darstellen.
Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland, Beklagte die in Irland ansässige Betreiberin des Internetdienstes Facebook.
Nach Auffassung des BGH handele sich, obwohl die E-Mails von registrierten Nutzern ausgelöst werden, um Werbung, da es sich um eine von Facebook zur Verfügung gestellte Funktion handelt, durch die Dritte auf den Dienst aufmerksam gemacht werden sollen. Die erhaltenen E-Mails werden von nicht registrierten Personen zudem als Werbung aufgefasst.
Zudem wurde durch die Funktion "Freunde finden" entgegen §5 UWG über Art und Umfang der Verwendung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht. Für den registrierten Nutzer war nicht ersichtlich, dass die importierten Daten systematisch ausgewertet und Einladungs-E-Mails versendet werden.