
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil am 05.03.2024 entschieden, dass technische Normen, die Teil europäischer Verordnungen und Richtlinien sind, kostenfrei zugänglich sein müssen. Dies betrifft Normen, die im Rahmen der Harmonisierung im Binnenmarkt eine wichtige Rolle spielen. Das Urheberrecht, auf das sich europäische Normungsorganisationen bislang beriefen, erlaubt keine Einschränkung des Zugangs zu diesen Normen. Der Kläger, der