Ein Berufungsgericht in New York hat entschieden, dass Microsoft US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren muss. Hintergrund des Rechtsstreits waren Ermittlungen der US-Strafverfolgungsbehörden gegen einen mutmaßlichen Drogendealer, dessen Emails Microsoft an die US-Behörden herausgeben sollte. Der Konzern gewährte den Strafverfolgern zwar Einsicht in Daten, die in den USA gespeichert waren – den Zugriff auf ein Email-Konto in Irland
