Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren klargestellt, dass Normen von Mitgliedsstaaten, die eine doppelte oder dreifache Lizenzgebühr bei Urheberrechtsverstößen gewähren europarechtskonform sind. Im Ausgangsverfahren vor einem polnischen Gericht, wurde den Klägern mehrfach ein Betrag zugesprochen, welcher nach der jeweiligen Einlegung von Rechtsmitteln beider Parteien zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wurde. Wegen des nun ausstehenden dritten Urteils des vorlegenden Gerichts in dieser
