
Nachdem der EuGH im Jahr 2014 die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt hatte, wurde er in einer Rechtssache in Schweden vom dortigen Oberverwaltungsgericht in Stockholm sowie in einer Rechtssache aus dem Vereinigten Königreich vom „Court of Appeal“ gefragt, „ob nationale Regelungen, die den Betreibern eine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten auferlegen und den zuständigen nationalen