Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Darlegungslast des Internetanschlussinhabers eines Familien-Zuganges

In seinem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 25. Oktober 2017 (AZ: 32 C 3784/17) hat das AG Nürnberg entschieden, dass der Anschlussinhaber nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen dazu verpflichtet ist, die von seinen minderjährigen Kindern genutzte Hardware auf abgemahnte Programme oder Daten zu prüfen. Konkret muss er nach Ansicht des AG nach beanstandeten Dateien (z.B. Lieder) aktiv suchen. Versäumt er dies kommt er seiner Darlegungslast nicht nach und haftet deshalb als Täter.

Pressemitteilung des AG Nürnberg: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2017/36.php