Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ihr kirchliches Datenschutzgesetz an Anforderungen der DS-GVO anpassen.
Jüngst hat die EKD-Synode beschlossen das EKD-Datenschutzgesetz (EKD-DSG) vor dem Hintergrund der DS-GVO zu novellieren. Die Neuerungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass die DS-GVO Kirchen die Anwendung ihres eigenen Datenschutzrechtes gestattet und soll ab Mai 2018 das noch geltende EKD-DSG ablösen. Der Beschluss benötigt noch die Zustimmung der Kirchenkonferenz.
Die EKD erhofft sich dadurch eine Stärkung der Betroffenenrechte und der Aufsichtsbehörden.
Meldung der EKD: https://datenschutz.ekd.de/2017/11/15/evangelische-kirche-staerkt-persoenlichkeitsrechte/