Der vermehrt zu beobachtenden Masche sog. „Ping-Anrufe“ – ein kurzer Anruf auf dem Mobiltelefon von Anschlüssen aus dem Ausland mit dem Ziel eines (hochpreisigen) Rückrufs durch den Angerufenen – versucht die BNetzA einen Riegel vorzuschieben.
Die Bundesnetzagentur hat hierzu angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teuere Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden. Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
Pressemeldung der BNetzA:
https://www.bundesnetzagentur.