
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nutzung von 12 Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. untersagt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zahlreiche Klauseln in den AGB mit einer Verbandsklage beanstandet. Zunächst ging es um eine Rechtswahlklausel. Die von Amazon gewünschte Rechtswahl für luxemburgisches Recht ist zwar grundsätzlich möglich. Verbraucher können sich aber trotzdem auf die Bestimmungen