Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verzögert sich

Am 27.12.2017 hat die Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) in einer Pressemitteilung (Nr. 15/2017) bekannt gegeben, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vorerst nicht wie geplant am 1.1.2018 online geht und die beA-Webanwendung vom Netz genommen.

Grund für diese Verzögerung ist nach Angaben der BRAK ein am 22.12.2017 als unsicher eingestuftes Sicherheitszertifikat das für den Zugang erforderlich ist und aufgrund dieser Einstufung gesperrt wurde. Daraufhin forderte die BRAK die Anwälte auf ein neues Sicherheitszertifikat zu installieren, dass sich kurze Zeit später ebenfalls als unsicher entpuppte. IT-Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass durch dieses Zertifikat eine erhebliche Sicherheitslücke entstanden ist.

Die BRAK empfiehlt mittlerweile dieses Zertifikat wieder zu deinstallieren und hat eine entsprechende Anleitung dazu veröffentlicht. Von Seiten der BRAK wird zudem gemeldet, dass die Vertraulichkeit der Datenübertragungen zu keiner Zeit gefährdet gewesen sei und dass sehr intensiv an einer Lösung dieses technischen Problems gearbeitet werde.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht noch mit Beschluss vom 22.12.2017 (Az.: 1 BvR 2233/17) eine gegen die Einführung des beA zum 1.1.2018 gerichtete Rechtssatzverfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, schien zunächst aus rechtlicher Sicht der Weg für das beA bereitet. Mit dieser technischen Panne verzögert sich die Einführung des beA auf unbestimmte Zeit. Andere Anwaltsvereinigungen, wie etwa der Deutsche Anwalt Verein (DAV) beklagen einen Vertrauensverlust von Seiten der Anwaltschaft in das neue Kommunikationsmittel, der dessen Akzeptanz beeinflusse. Ferner fordert der DAV die Einrichtung eines unabhängigen Fachbeirats zur Beratung der BRAK zur Minimierung solcher Sicherheitsrisiken.

Pressemeldung der BRAK (Nr. 15/2017): http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2017/presseerklaerung-15-2017/

Beschluss des BVerfG (Az.: 1 BvR 2233/17): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2017/12/rk20171220_1bvr223317.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mitteilung des DAV vom 29.12.2017: https://digital.anwaltverein.de/de/news/details/bea-bis-auf-weiteres-kein-start-des-anwaltspostfachs

Zu den technischen Hintergründen: https://www.golem.de/news/bea-bundesrechtsanwaltskammer-verteilt-https-hintertuere-1712-131845.html