Das Bundeskartellamt (BKartA) führt ein Verwaltungsverfahren gegen Facebook, es hat in einer Meldung vom 19.12.2017 eine vorläufige Auffassung veröffentlicht:
Das Bundeskartellamt hält das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook-Webseite vorläufig für missbräuchlich. Zu diesen Drittquellen gehören sowohl konzerneigene Dienste (wie WhatsApp und Instagram) aber auch andere Drittquellen (wie beispielsweise Drittwebseiten).
Hintergrund für diese Einschätzung sei die marktbeherrschende Stellung von Facebook, in der die Nutzer kaum auf andere vergleichbare soziale Netzwerke ausweichen könnten. In dieser Situation würden die Nutzer vor die Wahl gestellt, entweder das „Gesamtpaket“ der Nutzungsbedingungen zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.
Das Verfahren beschränkt sich auf die Nutzerdaten aus Drittquellen außerhalb von Facebook. Zunächst wird Facebook durch ein Anhörungsschreiben Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts:
http://www.bundeskartellamt.