
Der US-amerikanische Domain-Verwalter ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ist vorm Landgericht Bonn mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die deutsche EPAG (Domain Services GmbH) gescheitert. ICANN sah durch die verminderte Erhebung von persönlichen Daten und beabsichtigte Löschung bereits erhobener Daten im Rahmen der Registrierung einer Domain durch EPAG Probleme. Konkret handelt es sich um Tech-C- (Technischer