
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook den Erben eines Verstorbenen Zugriff auf dessen Benutzerkonto gewähren muss. Zur Begründung wird ausgeführt, dass im Erbfall die gesetzlichen Erben automatisch in die Rechtsverbindlichkeiten bzw. Verträge des Erblassers eintreten. Der zwischen dem Erblasser und dem Konzern geschlossene Nutzungsvertrag sei nicht anders zu handhaben. Das von Facebook angeführte Argument des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses hinsichtlich der