
Die Polizeiaufgabengesetze der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg greifen teilweise unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15. Demnach wird das Kennzeichen gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen mittels verdeckter Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst und mit einem Fahndungsbestand der Ermittlungsbehörden abgeglichen. Dies ist