
Die Frage, was nach einer Insolvenz eines Clouddienst-Anbieters mit den dort gespeicherten Daten geschieht, ist noch nicht eindeutig geklärt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/8108) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7808) schreibt, hat der BGH zwar Daten bereits als „selbständiges vermögenswertes Gut“ betitelt(BGHZ 133, 155), und es gebe auch ein entsprechendes Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 27. September 2012, Az.