Mit dem Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18 hat das LG München entschieden, dass Influencer mit mehreren 100.000 Followern bei Produktverlinkungen grundsätzlich gewerblich handeln. Die Influencerin Cathy Hummels hatte im Sachverhalt Posts auf der Plattform Instagram veröffentlicht, die Produktverlinkungen enthielten. Es bestand aber keine vertragliche Bindung zwischen Ihr und dem Inhaber der Produktmarke. Der Argumentation der Beklagten Hummels
