Gesetzesvorschlag gegen terroristische Inhalte im Internet jetzt im Trilog

Am 17.04.2019 wurde vom europäischen Parlament ein Gesetzesvorschlag für den Erlass einer Verordnung gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke verabschiedet.
Die ursprüngliche Fassung wurde bereits am 12.09.2018 von der europäischen Kommission eingebracht und zunächst in das zuständige Komitee verwiesen. Nunmehr kann nach Zustimmung des Parlaments der Vorschlag in den Trilog eintreten.
Der Vorschlag beinhaltet eine Löschfrist von einer Stunde für Hostingdiensteanbieter bezüglich terroristischer Inhalte nach Erhalt einer Benachrichtigung durch eine nationale Behörde.
Nach Art. 2 der Verordnung nach Änderung durch das Parlament sind Hostingdiensteanbieter „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, die darin bestehen, die durch einen Inhalteanbieter bereitgestellten Informationen im Auftrag des Inhalteanbieters zu speichern und die gespeicherten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ausschließlich für Dienste, die der Öffentlichkeit auf der Anwendungsebene zur Verfügung gestellt werden. Anbieter von Cloud-Infrastruktur und Cloud-Anbieter gelten nicht als Hostingdiensteanbieter. Ausgenommen sind auch elektronische Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972“.
Ob im Zuge des Triloges noch zusätzliche Ausnahmen für Kleinstanbieter hinzugefügt werden bleibt abzuwarten.

Quellen:
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0421_DE.pdf
http://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2018/0640/COM_COM(2018)0640_EN.pdf