Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz: Datenschutzrechtliche Anforderungen an KI

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ herausgegeben, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Künstliche Intelligenz dargestellt werden.
Die DSK macht deutlich, dass die KI-Systeme, die heute bereits in vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft eingesetzt werden, häufig personenbezogene Daten verarbeiten. Aufgrund der damit einhergehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen, gelten die in Art. 5 DSGVO festgesetzten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für KI-Systeme.

Quelle: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20190405_hambacher_erklaerung.pdf