
Am 13. Mai 2024 hat die EU-Kommission ihre Einstufung von Booking.comfür den gleichnamigen Online-Vermittlungsdienst „Booking.com“ alssogenannter Gatekeeper gemäß dem Gesetz über digitale Dienste („DMA“)veröffentlicht. Das DMA verfolgt in diesem Zusammenhang den Zweck, Endnutzern einegrößere und freiere Auswahl, und gewerblichen Nutzern unter fairenBedingungen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu geben. Die Feststellung der EU-Kommission beruht auf einer Selbsteinschätzungdes betroffenen Unternehmens. Booking.com erreicht dabei die relevantenSchwellenwerte und wird von der EU-Kommission als wichtige Schnittstellezwischen