
In einem von der Telekom angestrengten Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur hat das OVG Münster die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte der Telekom Ende 2017 untersagt, ihr Produkt „StreamOn“ in seiner jetzigen Form weiter zu betreiben. Bei „StreamOn“ handelt es sich um ein Zusatzangebot für Mobilfunk-Kunden der deutschen Telekom, bei dem sich bestimmte Dienste sogenannter Contentpartner nicht