In zwei Beschlüssen vom 6. November 2019 (s. unten) hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde gegen dasabweisende BGH-Urteil bzgl. der Unterlassungsklage eines 1982 wegenMordes verurteilten Mannes stattgegeben und damit das „Recht aufVergessenwerden“ gestärkt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner äußerungsrechtlichenSchutzdimension und in Abgrenzung zum Recht auf informationelleSelbstbestimmung des Beschwerdeführers überwiegt hierbei demgegenüberstehenden Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat
