Die Datenschutzorganisation noyb hat eine Beschwerde gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Die Beschwerde bezieht sich darauf, dass Meta europäischen Nutzern die Wahl lässt, entweder dem Tracking für personalisierte Werbung zuzustimmen oder eine Gebühr von bis zu 251,88 € pro Jahr für Datenschutz auf Instagram und Facebook zu zahlen. Trotz Branchenzahlen, die zeigen, dass nur 3 Prozent der Menschen getrackt werden möchten, entscheiden sich mehr als 99 Prozent gegen eine Zahlung.
Diese Vorgehensweise von Meta wird als Versuch betrachtet, das EU-Datenschutzrecht zu umgehen, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits im Juli entschieden hat, dass Metas Umgang mit Userdaten für personalisierte Werbung rechtswidrig ist. Das Unternehmen versucht nun erneut, EU-Recht zu umgehen, indem es hohe Gebühren für Datenschutzoptionen erhebt. Diese „Datenschutzgebühr“ wird als Verstoß gegen das Prinzip der freien Einwilligung betrachtet, da Nutzer gezwungen sind, für Datenschutz zu bezahlen.
Die Beschwerde weist darauf hin, dass nur 3 bis 10 Prozent der Menschen personalisierte Werbung wollen, aber fast alle Nutzer der Gebühr zustimmen, wenn sie mit dieser konfrontiert werden. Sollte Meta damit durchkommen, könnte dies einen Dominoeffekt auslösen, bei dem andere Unternehmen ähnliche Gebühren einführen, was den Datenschutz online unbezahlbar machen würde.
Die finanzielle Belastung für die Nutzer wird als unverhältnismäßig hoch betrachtet, insbesondere im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer. Die möglichen Auswirkungen auf den Datenschutz werden als besorgniserregend angesehen, da dies dazu führen könnte, dass Datenschutz zu einem Luxus für diejenigen wird, die es sich leisten können, während es für andere unerschwinglich wird.
Noyb fordert die österreichische Datenschutzbehörde auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um die illegale Verarbeitung zu stoppen, und schlägt vor, eine Geldstrafe zu verhängen, um sicherzustellen, dass andere Unternehmen nicht ähnliche Maßnahmen ergreifen.
Frühere Beiträge des JIPS zu diesem Thema:
- https://www.jura.uni-saarland.de/meta-plant-monatliches-abo-fuer-werbefreie-nutzung-von-facebook-und-instagram/
- https://www.jura.uni-saarland.de/meta-wechselt-zur-einwilligung-als-rechtsgrundlage-fuer-verhaltensbezogene-werbung/
Quellen: