im Anschluss an unsere Meldungen zum EuGH-Urteil gegen Meta vom Juli sowie dem Verbot der norwegischen Datenschutzbehörde, personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten, bin ich auf folgende Meldung gestoßen:
Nach dem Urteil des EuGH im Juli und im Anschluss daran dem Verbot für mindestens drei Monate durch die norwegische Datenschutzbehörde, personalisierte Werbung zu schalten (wir berichteten), will das Unternehmen Meta als Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung zukünftig eine datenschutzrechtliche Einwilligung heranziehen.
Bisher hatte Meta als Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ein „berechtigte Interesse“ angegeben. Soweit ersichtlich, hat Meta diesen Wechsel in der Rechtfertigungsgrundlage aber noch nicht vollzogen, sondern bloß angekündigt.
Quelle: https://noyb.eu/de/5-years-lit