Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein neues Gutachten zurStrafbarkeit von IT-Sicherheitsforschenden veröffentlicht. Betrachtetwerden insbesondere § 202a StGB (“Ausspähen von Daten”), § 202b StGB(“Abfangen von Daten”), § 202c StGB (“Vorbereiten des Ausspähen undAbfangen von Daten”) sowie eine Vergleich zu den gesetzlichen Regelungenin Frankreich, …
