Vom 20. – 22. September 2017 wird der 26. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken stattfinden. Das Motto des diesjärigen EDV-Gerichtstags lautet „Recht 4.0 – Vom elektronischen Rechtsverkehr zur digitalen Justiz“ Folgende Themen werden im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen: Schnittstellen zwischen E-Justice und E-Government Der elektronische Prozess in Zivil- und Strafsachen Massendaten in Strafsachen – Probleme und Lösungen Elektronische Kommunikation zwischen Justiz und Behörden (beA, beNo, bePo) Überblick aktuelle Rechtsprechung zu E-Government und E-Justice Legal Tech – die neuen Juristen Digitale Urkunden und Bescheide Machine Learning Das Gastland ist in diesem Jahr Großbritannien. Am Mittwoch den 20.09.2017 im Zeitraum von 14.00 – ca. 17.15 Uhr findet außerdem die Veranstaltung „HackingSession – Praktische Demonstrationen zur IT-Sicherheit“ statt. Quelle und weitere Informationen:...
OLG Saarbrücken: Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen durch Privatunternehmen unzulässig
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2017 – Ss BS 8/2017 (8/17 OWi) Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Vorgehensweise der Stadt Neunkirchen, die Auswertung der mit ihren stationären Überwachungsgeräten aufgezeichneten Geschwindigkeitsverstößen in weiten Teilen einem privaten Dienstleister (Firma Jenoptik) zu überlassen, rechtswidrig ist. In den Gründen heißt es dazu u. a.: „Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört als typische Hoheitsaufgabe zum Kernbereich originärer Staatsaufgaben. Eine eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Privatpersonen scheidet damit aus. Das schließt zwar nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient. In jedem Fall muss aber sichergestellt sein, dass die Verwaltungsbehörde „Herrin“ des Verfahrens bleibt. (…)“ Fraglich sei laut OLG bereits, ob die Stadt schon deshalb nicht mehr Herrin des Verfahrens gewesen sei bzw. keine ausreichende Kontrolle über Ermittlungsdaten gehabt habe, weil diese zunächst auf einem Server eines Privatunternehmens abgelegt worden sind. Jedenfalls sei es nicht zulässig, Bearbeitung und Auswertung der Messdaten durch eine Privatfirma vornehmen zu lassen, ohne als Behörde im Bußgeldverfahren die Übereinstimmung von Original- und aufbereiteten Daten nach Erhalt der Daten zu prüfen. Denn eine Manipulation der Daten durch das Privatunternehmen könne nicht ausgeschlossen werden. Da die Stadt durch ihre Vorgehensweise zudem einen Erlass des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa bewusst missachtet habe, liege ein Beweisverwertungsverbot vor. Demnach hat das Amtsgericht Neunkirchen den betroffenen Autofahrer, dem eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h vorgeworfen worden ist, zu Recht freigesprochen. Außer der Stadt Neunkirchen arbeiten auch zahlreiche andere Kommunen im Saarland bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit Privatunternehmen zusammen. Teilweise werden diese Unternehmen von den Städten pro verwertbarem Messfoto vergütet / am „Gewinn“ beteiligt. Mehr dazu:...
Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geht beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Vielzahl von Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) vor. Finanziell unterstützt wird das Vorgehen der GFF in diesem Verfahren durch die Stiftung Erneuerbare Freiheit. Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Novelle des BayVSG gibt dem bayerischen Inlandsgeheimdienst erweiterte Überwachungsbefugnisse, die im Dienste der „Inneren Sicherheit“ noch breiter und tiefer in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen, als dies in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen der Länder und des Bundes der Fall ist. Quelle und weitere Informationen: https://freiheitsrechte.org/vsg-bayern/ Link zur Beschwerdeschrift:...
Neuer Anlauf für EU-Vorratsdatenspeicherung
Der EU-Rat unter Führung Estlands prüft derzeit alle erdenklichen Möglichkeiten, um doch noch eine Vorratsdatenspeicherung europaweit zu normieren. Dazu setzt die Ratsspitze auf die Mitwirkung der Mitgliedstaaten. Sie regt nationale Prüfungsmöglichkeiten an und bittet um Stellungnahme bis Anfang September. Dies geht aus einem als geheim eingestuften Dokument, welches die Organisation Statewatch veröffentlichte, hervor. Der Normierung im Wege stehen die zwei bekannten Urteile des EuGH, in welchen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als grundfreiheitswidrig abgeschmettert wurde. Der Rat lotet nun alle möglichen Lücken und Umgehungsmöglichkeiten aus. Quelle: https://heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-will-alle-Optionen-fuer-neue-Vorratsdatenspeicherung-ausloten-3794945.html Dokument des Rates: http://www.statewatch.org/news/2017/jul/eu-council-dret-processing-11107-17.pdf EuGH 2014: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d50f8614b927a1457f87f1849c5713cb84.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4PaN0Ne0?text=&docid=150642&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1058268 EuGH 2016:...
Russland verbietet VPN Dienste
Wladimir Putin hat zur Verhinderung „extremistischer Materialien“ ein Verbot für VPN-Dienste unterzeichnet. Demzufolge sind diese Dienste, sowie Webseiten, die solche Dienste anbieten ab November illegal und sollen blockiert werden. VPN-Dienste sind vor allem in Ländern, in denen zensiert wird, die einzige Möglichkeit um die Zensur zu umgehen. Welche Absichten Putin mit dem Verbot also in Wirklichkeit verfolgt, ist fraglich. Das Gesetz wurde zusammen mit einem zweiten Gesetz unterzeichnet, welches Anbieter von Messenger-Diensten dazu verpflichet, die Identität ihrer Nutzer, durch Herausgabe der Telefonnummer, offen zu legen, sowie die Verpflichtung, Nutzer ggf. zu blockieren. Dieses Gesetz tritt Januar in Kraft und dient angeblich auch dem Kampf gegen Extremismus, „illegale Informationen“ und der Beleidigung von Religionsansichten. https://themoscowtimes.com/news/putin-signs-law-prohibiting-vpn-58532 https://www.rferl.org/a/russia-putin-signs-vpn-law-internet/28648976.html...