Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 24.02.2025 eine Sammelklage gegen
Amazon eingereicht, die von mehr 100.000 Nutzern von Amazon Prime Video
unterstützt wird. Die Klage läuft beim Bayerischen Oberlandesgericht,
weil Amazon Digital Germany GmbH seinen Sitz in München hat.
Die Klage richtet sich gegen die Änderung laufender Aboverträge ohne
Zustimmung der Kunden. Amazon schaltet seit Februar 2024 in seinen
Videodienst Amazon Prime Video Werbung und hat außerdem die
Videoqualität reduziert.
Amazon hatte seine Abo-Kunden (ca. 17 Millionen) zwar informiert, setzte
die Änderungen aber ohne deren Zustimmung um. Man konnte der Maßnahme
nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im
Monat abschloss.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die
Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen.
Amazon hat 27.02.2025 eine Gegenposition veröffentlicht. Einerseits
verweist Amazon auf eine transparente und frühzeitige Kommunikation mit
den Kunden. Darüber hinaus werden gestiegene Kosten bspw. Durch mehr
Inhalte als Begründung angeführt. Amazon stellt auch dar, dass den
Kunden eine vorzeitige Beendigung laufender Abos angeboten worden sei.
Darüber wurden die Kunden jedoch nicht aktiv informiert.
Quellen: