Nur wenige Monate nach zwei wegweisenden Urteilen des EuGH zur der Scoring-Praxis der Schufa wird ein neuer Aspekt ihres Geschäftsmodels unter die Lupe genommen.
Der österreichische Datenschutzverein NOYB hat am 16.02.2024 verkündet, eine Beschwerde gegen die Auskunftei Schufa bei dem zuständige LfDI in Hessen eingereicht zu haben.
Im Zentrum der Beschwerde steht die Praxis der Schufa, Verbrauchern bei Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO andere Daten auszuhändigen, als bei einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft. Die „kostenlose Selbstauskunft“ kann auf Anfrage zwar den sogenannten „Basisscore“ enthalten, jedoch nicht die sechs „Branchenscores“, die in der Bonitätsauskunft vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund wird der Schufa vorgeworfen, bei dem kostenpflichtigen Angebot mehr Daten bereitzustellen als bei einem Auskunftsersuchen. Somit würden Daten absichtlich zurückgehalten.Noyb sieht mit diesem Vorgehen das Gebot der Kostenfreiheit bei der Bereitstellung von Daten als verletzt an.
Noyb führt eine Reihe von Gründen an, weswegen dieser Geschäftspraxis der Schufa kein legitimer Zweck (Art. 5 DSGVO) unterliegt und diese auch nicht nach Art. 6(1)(b) zu rechtfertigen ist. Sollte Noyb mit dieser Beschwerde Erfolg haben, stünde ein Grundpfeiler des Geschäftsmodells der Schufa auf der Kippe.
Früherer Beitrag des JIPS zum Thema: EuGH: SCHUFA Holding Restschuldbefreiung und Scoring – JIPS (uni-saarland.de)
Quellen:
- Beschwerde des Noyb: https://noyb.eu/sites/default/files/2024-02/Beschwerde%20%2B%20Anzeige%20SCHUFA_geschw%C3%A4rzt.pdf
- Artikel der TAZ: https://taz.de/Verein-sieht-Verstoss-gegen-Datenschutz/!5992742/