EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen TikTok zur Überprüfung von Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingeleitet. Besonderer Fokus ist hierbei Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, oder auch Datenzugang für Forschende.

Hintergrund ist, dass TikTok im Rahmen des DSA als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde, basierend auf der Auskunft von TikTok, dass es monatlich ca. 135,9 Mio aktive Nutzer aus der EU hätte. Nach der erfolgten Einstufung als sehr große Online-Plattform muss das entsprechende Unternehmen vier Monate später mit der Umsetzung von Pflichten aus dem DSA beginnen. Die Einstufung von TikTok als sehr große Online-Plattform erfolgte am 25.04.23.

Grundlage für die Einleitung des förmlichen Verfahrens gegen TikTok bilden unter anderem die bisherigen, vorläufigen Untersuchungen der EU-Kommission sowie die Analyse des von TikTok im September 2023 an die EU-Kommission übermittelten Risikobewertungsberichts.

Das Verfahren wird insbesondere die folgenden Bereiche adressieren:

  • Einhaltung von Verpflichtungen aus dem DSA zur Bewertung und Abmilderung systemischer Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder vorhersehbare negative Auswirkungen
  • Überprüfung der von TikTok verwendeten Tools zur Altersüberprüfung, um den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern, da diese aus Sicht der EU Kommission möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam sind
  • Geeignetheit der von TikTok ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige, insbesondere im Hinblick auf Standard-Datenschutzeinstellungen
  • Prüfung der von TikTok ergriffenen Maßnahmen für mehr Transparenz der Plattform

Sollten sich die im Raum stehenden Versäumnisse von Seiten von TikTok bewahrheiten, läge von Seiten von TikTok ein Verstoß gegen Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2, 35 Absatz 1, 28 Absatz 1, 39 Absatz 1 und 40 Absatz 12 DSGVO vor.


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