EU-Stärkt Datenschutzregeln: Maßnahmen zur verbesserten Durchsetzung der DSGVO beschlossen

Das Europäische Parlament hat neue verfahrenstechnische Regelungen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Der Vorschlag, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit und Streitbeilegung unabhängiger nationaler Datenschutzbehörden zu erleichtern und bestimmte Verfahrensregeln und Rechte zu harmonisieren, erhielt am Donnerstag die Zustimmung von 32 Abgeordneten, während 24 dagegen stimmten und 4 sich enthielten.

Die DSGVO, die die Datenschutzrechte der EU-Bürger vereinheitlicht und den freien Datenfluss zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet, wird derzeit von unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden durchgesetzt. Der vorgeschlagene Entwurf setzt auf klare Regelungen für die Behandlung von Beschwerden und die Verfahrensrechte der beteiligten Parteien, einschließlich des Rechts auf Anhörung und Zugang zu Akten. Zudem sollen die Zusammenarbeit und Streitbeilegungsmechanismen der DSGVO präzisiert und Fristen für grenzüberschreitende Verfahren eingeführt werden.

Die Abgeordneten betonen in ihrem Entwurf, dass Parteien unabhängig von der Einreichungsort ihrer Beschwerde das Recht auf gleiche und unparteiische Behandlung haben. Auch wird das Recht der Parteien auf Anhörung betont, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die sie negativ beeinflussen könnten.

Um die Verfahren zu beschleunigen, streben die Abgeordneten auch eine Vereinheitlichung der Fristen an. Sie schlagen eine Frist von zwei Wochen für eine Datenschutzbehörde vor, um den Eingang einer Beschwerde anzuerkennen und deren Zulässigkeit zu erklären. Anschließend sollen drei Wochen dafür eingesetzt werden, festzustellen, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt und welche Behörde die federführende sein sollte. Entscheidungsentwürfe müssen innerhalb von neun Monaten nach Erhalt der Beschwerde vorliegen, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmesituationen.

Die Abgeordneten wollen auch die Regeln für einvernehmliche Lösungen in Streitfällen klären, indem sie erklären, dass solche Lösungen die ausdrückliche Zustimmung der Parteien erfordern. Die Position soll sicherstellen, dass alle Parteien in Beschwerdeverfahren das Recht auf wirksame gerichtliche Rechtsmittel haben.

Um den Zugang zu Informationen zu verbessern, möchte das Parlament die Bestimmungen zu gemeinsamen Fallakten stärken, um eine sofortige, uneingeschränkte und kontinuierliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die betroffenen Datenschutzbehörden sollen Zugriff haben, und die Parteien sollten ebenfalls Zugang haben, mit Ausnahme von Bestimmungen zu internen Beratungen.

Der Berichterstatter Sergey Lagodinsky betonte, dass die Regelungen zur Durchsetzung der DSGVO mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger bringen und die Rechte der Beschwerdeführer stärken. Der nächste Schritt ist die Vorlage des Entwurfs, der dann in einer zukünftigen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments besprochen wird. Nach der Annahme der Erstlesung wird die Angelegenheit vom neuen Parlament nach den Europawahlen im Juni weiterverfolgt. Die Maßnahmen reagieren auf Bedenken über die ungleichmäßige Durchsetzung der DSGVO durch nationale Datenschutzbehörden und sollen eine effizientere und harmonisierte Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle gewährleisten.


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