
Eine private Internetnutzung des Arbeitsrechners kann trotz Datenschutzbedenken zur Kündigung führen. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (4 Sa 329/19). Im vorliegenden Fall nutzte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsrechner, für private E-Mails und Bestellungen. Im Arbeitsvertrag wurde die private Nutzung des Rechners ausdrücklich untersagt. Zusätzlich gab der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber die Erlaubnis die Daten auf dem Laptop zu geschäftlichen oder privaten