Erste Analyse des neuen IT-Sicherheits-Gesetzesentwurfs

Der Jurist Dr. Dennis-Kenji Kipker hat den neuen Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz einer Analyse unterzogen. Seiner Auffassung nachändert sich im Gesetz relativ wenig, und die meisten Änderungen waren vorhersehbar.
Die markantesten Änderungen betreffen die Aufgaben, Befugnisse und personelle Ausstattung des BSI. Dieses soll als zentrale Konformitätsbewertungsstelle fungieren und darüber hinaus weitreichend die gesamte Kommunikationstechnik des Bundes kontrollieren und absichern. Dafür wird es mit insgesamt 583 Planstellen personell aufgestockt.
Weitere Änderungen betreffen etwa die Kritis-VO – so müssen Betreiber kritischer Infrastruktur etwa dem BSI eine Liste von Software übermitteln, die für ihre Tätigkeiten von Bedeutung sind – oder den im Zusammenhang mit dem chinesischen Hersteller Huawei viel diskutierten Einsatz von Komponenten nicht vertrauenswürdiger Hersteller. Weggefallen ist die prominente, zuvor vorgeschlagene Änderung am Strafgesetzbuch. Im aktuellen Entwurf findet sich der neue § 202e StGB nicht wieder.

Quelle: https://community.beck.de/2020/05/12/erste-analyse-des-neuen-entwurfs-zum-it-sig-20-aus-mai-2020-wenig-neues-wenig-ueberraschendes