Keine Voreinstellung der Cookie-Zustimmung

Am 28.05.2020 hat der BGH entschieden, dass in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers notwendig ist, wenn jemand auf Internetseiten Cookies setzen will. Eine Voreinstellung zur Cookie-Einwilligung benachteiligt den Verbraucher. Dem Urteil vorausgegangen war ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH, da das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der DSGVO auszulegen war. Cookies selbst speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers. Dadurch werden die Nutzer bei einem erneuten Besuch auf der Website wiedererkannt. Das Urteil selbst wird teils kritisch gesehen, da laut Medienexperten Cookies ein Auslaufmodell sind.  

Quelle:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/bgh-urteil-cookie-zustimmung-darf-nicht-voreingestellt-sein-16789925.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868