
Nach Vorlage des BGH entschied der EuGH mit Urteil C-159/23 vom 17.10.2024, dass die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Richtlinie 2009/24/EG) den Vertrieb von sog. Cheat Tools nicht untersagt (Cheat Tools verändern die Bedienart einer Konsole). Der japanische Hersteller Sony hatte gegen die deutsche Firma Datel Design and Development geklagt. Dabei verwies das Unternehmen auf das Urheberrecht. Gem. Art. 4