Sammelanderkonten: Aktueller Stand und Ausblick Die Regelungen zum automatischen Informationsaustausch (CRS) hätten ursprünglich dazu geführt, dass Sammelanderkonten deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als meldepflichtig eingestuft worden wären. Um die anwaltliche Praxis und insbesondere die Abwicklung treuhänderischer Mandate nicht zu gefährden, reagierte das Bundesministerium der Finanzen mit einem Nichtbeanstandungserlass. Banken, die diese Konten weiterhin nicht meldeten, wurden vorübergehend nicht sanktioniert. Nach intensiven
