Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. April 2026 (Az. III ZR 152/25) entschieden, dass eine von Netflix verwendete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist. Nach dieser Klausel sollte eine Kündigung der Mitgliedschaft erst wirksam werden, wenn ein noch vorhandenes Guthaben aus Gutscheinkarten vollständig verbraucht ist. Netflix bietet seinen Kunden verschiedene Streaming-Abonnements zu monatlichen Preisen ab 4,99
