Im Beschluss des LG Hamburg vom 23.09.2025 (Aktenzeichen: 324 O 461/25) geht es insbesondere um die Frage der Haftung für AI Bots. Zum Sachverhalt Auf der Plattform „X” (ehemals „Twitter“) diskutieren Nutzer zunächst über einen Artikel des Ärztenachrichtendienstes. Es handelte sich hierbei um die Möglichkeit einer „systemischen Kontrolle“, um finanziell motivierte Terminvergaben zu beschränken. Im Rahmen dieses Threads kommentieren diverse
