KI-gestützte Systeme sollen verwaltungstechnische Aufgaben erleichtern.Das „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch undanderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG) schafft eineRechtsgrundlage für das bereits im Einsatz befindende KI-System KIRA(„Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen“).Mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz SGB wird auch § 67c SGB X zentralfortentwickelt und erstmals ausdrücklich auf den Einsatz von KünstlicherIntelligenz in der Sozialverwaltung (z. B. Agenturen für Arbeit,Gesetzliche
