Art. 15 KI-VO spielt eine Schlüsselrolle bei der Festlegung von Anforderungen an Cybersicherheit beim Einsatz von KI-Systemen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vertritt drei Berührungspunkte von KI und Cybersicherheit: Die KI-VO nimmt insbesondere auf den Bereich der Cybersicherheit für KI-Anwendungen Bezug und gibt Regelungen für das Design und die Funktionsweise von KI-Systemen für ein einheitliches Sicherheitsniveau bei
