
Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kaltakquise in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der DSGVO und des UWG. Es wird erklärt, dass Werbekontakte, ob per E-Mail, Telefon oder Post, spezifische Anforderungen erfüllen müssen. Im B2C-Bereich ist meist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, während im B2B-Bereich eine Abwägung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO möglich