Singapur: Model data protection code

Das ‚National Internet Advisory Committee (NIAC)‘ hat einen Bericht ‚On A Model Data Protection Code For The Private Sector‘ für Singapur veröffentlicht (http://www.sba.gov.sg/sba/Report_on_a_Model_Data_Protection_Code.PDF). Der Vorschlag soll dazu dienen, beim elektronischen Datenschutz minimale Standards zu erreichen und die Datenschutzprinzipien diverser Bereiche zu harmonisieren. Related Links http://www.sba.gov.sg/sba/Report_on_a_Model_Data_Protection_Code.PDF

18. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten

Der 18. Tätigkeitsbericht 2000/2001 ‚Datenschutz, Terrorismus und Elektronische Kontrolle‘ des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nimmt u.a. Bezug auf die Sicherheitslage nach den Ereignissen des 11. Septembers und geht ebenfalls auf die aktuelle Problematik ‚Rasterfahndung‘ ein (http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/tb/tb18/tb18.pdf). Related Links http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/tb/tb18/tb18.pdf

Agenturverträge

Der ‚Deutsche Multimedia Verband e.V.‘ bietet auf seinen Seiten kostenlose Musterverträge für die Internet-/ Multimedia-Branche zum Download an (http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/themen/produktion/agenturvertraege.cfm). Die Musterbedingungen sind bereits der Schuldrechtsreform angepasst. Related Links http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/themen/produktion/agenturvertraege.cfm

EU-Patente

Die Europäische Kommission hat am 20.02.2002 einen ‚Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen‘ vorgestellt und im Internet publiziert (http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/com02-92de.pdf). Zu diesem Vorschlag wurden bereits Fragen und Antworten erarbeitet, die ebenfalls online eingesehen werden können (http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/02-32.htm). Related Links http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/com02-92de.pdf

CALI®

CALI steht für ‚The Center for Computer-Assisted Legal Instruction‘, einem nichtkommerziellen Zusammenschluß amerikanischer juristischer Fakultäten. Gegründet wurde das Projekt von der ‚University of Minnesota Law School‘ und der ‚Harvard Law School‘ und war ursprünglich dazu gedacht, im Rahmen einer Kooperation elektronische Übungen für die Verwendung im Jurastudium zu entwickeln und ein Netzwerk zum Austausch dieser Informationen aufzubauen. Diese Ziele wurden

Datenschutz bei Windows 2000

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte bietet seit kurzem eine Broschüre zum Thema ‚Datenschutz bei Windows 2000‘ an (http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/w2k.pdf). Darin werden die zentralen sicherheitsrelevanten Aspekte des Betriebssystems detailliert aufgezeigt und konkrete Empfehlungen zur datenschutzgerechten Konfiguration gegeben. Related Links http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/w2k.pdf

Türkischer Verfassungsgerichtshof

Das türkische Verfassungsgericht ist jetzt mit einer eigenen Seite im Internet vertreten (http://www.anayasa.gov.tr). Dort werden u.a. Urteile im Volltext ab dem Jahr 1994 angeboten. Informationen zum Gericht selbst stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Related Links http://www.anayasa.gov.tr

Microsoft muss Source-Code offenlegen

Im Fall ‚United States of America v. Microsoft Corporation‘ (wir berichteten zuletzt am 04.07.2001) wurde nun vom Gericht die Offenlegung des Quell-Codes von Windows gegenüber den klagenden Bundesstaaten angeordnet (http://www.dcd.uscourts.gov/microsoft-2001.html). Das ‚Department of Justice‘ hat ausserdem nun die 47 bedeutsamsten öffentlichen Kommentare im Internet publiziert (http://www.usdoj.gov/atr/cases/ms-major.htm). Öffentliche Kommentare konnten innerhalb einer 60tägigen Frist beim U.S. Justizministerium eingereicht werden. Als ‚major‘

‚kickme.to‘ haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Die Firmen ‚Adobe‘, ‚Autodesk‘, ‚Macromedia‘ und ‚Microsoft‘ sind vor einem Gericht im schwedischen Landskrona mit ihrem Anliegen gescheitert, einen Duchsuchungsbefehl gegen den Betreiber von ‚kickme.to‘ zu erwirken (http://ns2.dynamicname.com/court/page1.html). ‚kickme.to‘ ist ein anonymer Redirect-Dienst, der von einer Subdomain unter ‚kickme.to‘ auf einen beliebigen Webserver verweist, der für den Benutzer dadurch nicht ersichtlich ist. Der Service erfreut sich wegen seiner Anonymität insbesondere