Das OLG München hat festgestellt, dass es eine Internet-Verkehrssicherungspflicht für Hyperlinks geben kann. Das Urteil (http://www.jurpc.de/rechtspr/20020262.htm) ist in der JurPC mit einer Anmerkung von Mischa Dippelhofer (http://www.jurpc.de/aufsatz/20020304.htm) veröffentlicht.