Der BGH hat in zwei Verfahren entschieden, dass weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er-Nummer entgegenstehen. Bisher ist nur die Pressemitteilung verfügbar (http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2002/PM_096_2002.htm).