Related Links http://www.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=529
Nachdem wir bereits am 16. Juni 2009 darüber berichtet haben, dass der französische Verfassungsrat das „Loi HADOPI“, für verfassungswidrig erklärt hat, steht nun auch eine offizielle deutsche Version des Urteils auf den Seiten des Verfassungsrates zur Verfügung. Related Links http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/root/bank_mm/allemand/2009580dc.pdf
Ankündigungen von Google zufolge sollen im Juni/Juli 2009 in Saarbrücken Aufnahmen für Google Street View erstellt werden. Angesichts der Tatsache, dass dabei Fahrzeuge sowie Personen erfasst werden können, rät der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte jedem bundesweit Betroffenen dazu, einen vorsorglichen Widerspruch an Google zu schicken. Eine Vorlage hierzu befindet sich auf den Seiten des Datenschutzbeauftragten. Zudem hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte aufgrund seines
Anlässlich der laufenden Verfassungsbeschwerden (1 BvR 256/08, 263/08, 586/08) gegen die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und des daraufhin versandten Fragenkatalogs hat nun Prof. Freiling der Universität Mannheim eine überarbeitete Fassung seiner 25-seitigen Stellungnahme zur Nutzung von Verkehrsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dabei werden unter anderem der technische Hintergrund von verschiedenen
Der BGH hat in einer Pressemitteilung über das Ergebnis des Verfahrens einer Lehrerin gegen das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de informiert. In dem Rechtsstreit ging es um die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf spickmich.de, einem Bewertungsportal auf dem Schüler sich anmelden können. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird sodann eine Gesamtnote errechnet. Des Weiteren
Neben Remus, dem Saarbrücker Projekt zu Rechtsfragen über Multimedia und Internet in Schule und Hochschule, informiert nun eine weitere Seite über dieses Thema. Auf der Seite respectcopyrights.de sollen Fragen rund um die Themen geistiges Eigentum und Raubkopieren behandelt und zum Diskurs aufgerufen werden. So existieren Bereiche für Padagogen sowie für Eltern und ein Bereich mit allgemeinen Informationen. Die Informationen für
StateMaster ist eine Datenbank welche die Suche und den Vergleich einer Vielzahl von statistischen Daten über die US-amerikanischen Bundesstaaten ermöglicht. Dazu wurden Daten des amerikanischen Statistischen Bundesamtes, des FBI und vieler weiterer Quellen vereint. Die Daten werden in einer ansprechenden Art visuell aufbereitet und als Säulendiagramme oder Kreisdiagramme angeboten. Zudem besteht häufig die Möglichkeit die Ergebnisse anhand einer Karte der
Die Betreiber von Facebook, einem amerikanischen Sozialen Netzwerk, sind mit ihrer Unterlassungsklage (Az. 33 O 374/08) gegen den deutschen Konkurenten StudiVZ vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Facebook hatte StudiVZ beschuldigt, das amerikanische Vorbild eins zu eins kopiert zu haben und zudem auch die fremden Quellcodes verwendet zu haben und somit ein Plagiat geschaffen zu haben. Die Richter sahen den Einsatz
Mit WatchYourWeb sollen Jugendliche auf die Gefahren des Internets aufmerksam gemacht werden. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Webman und Datadevil , die beiden Hauptfiguren sollen den umsichtigen Umgang mit persönlichen Daten im Internet schulen. Anhand eines – leicht durchschaubaren – Tests können Kinder
Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen § 202c StGB, der das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten unter Strafe stellt, nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig seien. Bei den angestrebten Verfahren ging es um die Frage, ob die Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c Abs. 1 StGB,