Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das österreichische Anti-Doping-System. Die österreichische Anti-Doping-Rechtskommission und die Unabhängige Schiedskommission hatten vier Sportler wegen Anti-Doping-Verstößen gesperrt. Nach österreichischem Recht werden solche Sperren auf den Webseiten von NADA Austria und ÖADR veröffentlicht mit: Namen, Sportart, Verstoß, Sanktion sowie Beginn und Ende der Sperre; teils auch mit Angabe des verbotenen Wirkstoffs. Die Betroffenen hielten dies für datenschutzrechtlich
