KG Berlin bewertet Verbandklage gegen auf Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen als unzulässig Das Berliner Kammergericht wies in einem Urteil vom 30. April eine Klage der niederländischen Verbraucherschutzstiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) als unzulässig ab. Grundlage der Klage gegen den Medienkonzern X war dessen Umgang mit persönlichen Daten, der laut der Stiftung gegen die DSGVO verstoße. X sammele und verarbeite Daten ohne
